Wabtec geht davon aus, die Fusion mit GE Transportation am 25. Februar abzuschließen

WILMERDING, PA, 4. Februar 2019 — Die Wabtec Corporation (NYSE: WAB) geht davon aus, ihre Fusion mit GE Transportation, einer Geschäftseinheit von GE (NYSE: GE), am 25. Februar abzuschließen, sofern bestimmte Abschlussbedingungen zum Abschlussdatum erfüllt sind. Bei Abschluss der Transaktion plant Wabtec, die Ergebnisse für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2018 zu veröffentlichen und die Finanzprognose für 2019 für das kombinierte Unternehmen vorzulegen.

Raymond T. Betler, Präsident und CEO von Wabtec, sagte: „Wir freuen uns darauf, unsere Fusion mit GE Transportation noch in diesem Monat abzuschließen. In der Zwischenzeit arbeiten wir weiter hart an unseren Integrationsplänen und freuen uns darauf, unsere Kräfte zu bündeln.“

Die Wabtec Corporation (www.wabtec.com) ist ein weltweit führender Anbieter von Ausrüstung, Systemen und Mehrwertdiensten für den Transit- und Schienengüterverkehr. Über seine Tochtergesellschaften stellt Wabtec eine Reihe von Produkten für Lokomotiven, Güterwagen und Personenkraftwagen her. Das Unternehmen baut auch neue Weichen- und Nahverkehrslokomotiven und bietet Dienstleistungen für den Ersatzteilmarkt an. Das Unternehmen beschäftigt weltweit rund 18.000 Mitarbeiter.

Zusätzliche Informationen und wo sie zu finden
sind
Im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion zwischen GE und Wabtec hat Wabtec bei der SEC eine Registrierungserklärung auf Formular S-4 und eine endgültige Stimmrechtsvertretung gemäß Schedule 14A eingereicht. Transportation Systems Holdings Inc., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von GE, die für die Transaktion gegründet wurde („SpinCo“), hat auf Formular 10 eine Registrierungserklärung eingereicht. Diese Mitteilung ist kein Ersatz für Registrierungserklärungen, Prospekte oder andere Dokumente, die GE, Wabtec und/oder SpinCo im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion bei der SEC einreichen können. ANLEGER UND WERTPAPIERINHABER WERDEN DRINGEND GEBETEN, DIESE DOKUMENTE, SOBALD SIE VERFÜGBAR SIND, SOWIE ALLE ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN DIESER DOKUMENTE SOWIE ANDERE DOKUMENTE, DIE VON GE, WABTEC ODER SPINCO IM ZUSAMMENHANG MIT DER GEPLANTEN TRANSAKTION BEI DER SEC EINGEREICHT WURDEN, SORGFÄLTIG UND VOLLSTÄNDIG ZU LESEN, DA DIESE DOKUMENTE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN. Anleger und Wertpapierinhaber können kostenlose Kopien dieser Materialien und anderer Dokumente, die GE, Wabtec und/oder SpinCo bei der SEC eingereicht haben, über die von der SEC unterhaltene Website unter www.sec.gov erhalten. Anleger und Wertpapierinhaber können außerdem kostenlose Kopien der von GE, Wabtec und/oder SpinCo bei der SEC eingereichten Dokumente von den jeweiligen Unternehmen erhalten, indem sie eine schriftliche Anfrage an GE und/oder SpinCo unter General Electric Company, 41 Farnsworth Street, Boston, Massachusetts 02210, richten oder indem sie 617-443-3400 anrufen, oder an Wabtec unter Wabtec Corporation, 1001 Air Brake Avenue, Wilmerding, PA 15148 oder von telefonisch unter 412-825-1543.

Kein Angebot oder Aufforderung
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht dazu bestimmt und stellt kein Angebot zum Bezug, Kauf oder Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung gemäß oder im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion oder auf andere Weise dar, noch eine Aufforderung zur Zeichnung, zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung, die gegen geltendes Recht verstößt. Wertpapiere dürfen nur in Form eines Prospekts angeboten werden, der die Anforderungen von Abschnitt 10 des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung erfüllt, und im Übrigen gemäß geltendem Recht.

Vorsicht vor zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Mitteilung enthält „zukunftsgerichtete“ Aussagen im Sinne der Definition dieses Begriffs in Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung und Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der durch den Private Securities Litigation Reform Act von 1995 geänderten Fassung, einschließlich Aussagen zur geplanten Transaktion zwischen GE und Wabtec sowie Aussagen zu den Erwartungen von Wabtec in Bezug auf zukünftige Umsätze und Gewinne. Alle Aussagen, mit Ausnahme historischer Fakten, einschließlich Aussagen zum voraussichtlichen Zeitpunkt und zur Struktur der geplanten Transaktion, zur Fähigkeit der Parteien, die geplante Transaktion unter Berücksichtigung der verschiedenen Abschlussbedingungen abzuschließen, zu den erwarteten Vorteilen der geplanten Transaktion, einschließlich zukünftiger Finanz- und Betriebsergebnisse, zu den steuerlichen Folgen der geplanten Transaktion und zu den Plänen, Zielen, Erwartungen und Absichten des zusammengeschlossenen Unternehmens, zu den rechtlichen, wirtschaftlichen und regulatorischen Bedingungen sowie zu allen Annahmen, die den vorstehenden Umständen zugrunde liegen, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Umstände und Ergebnisse sowie auf andere Aussagen, bei denen es sich nicht um historische Fakten handelt und die manchmal durch die Worte „können“, „werden“, „sollten“, „potenziell“, „beabsichtigen“, „erwarten“, „bemühen“, „anstreben“, „erwarten“, „vorhersagen“, „überschätzen“, „unterschätzen“, „glauben“, „prognostizieren“, „fortsetzen“, „anstreben““ oder andere ähnliche Wörter oder Ausdrücke. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf aktuellen Plänen, Schätzungen und Erwartungen, die mit Risiken, Unsicherheiten und Annahmen behaftet sind. Sollten eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten eintreten oder sollten sich die zugrunde liegenden Annahmen als falsch erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder erwartet wurden. Die Aufnahme solcher Aussagen sollte nicht als Zusicherung betrachtet werden, dass solche Pläne, Schätzungen oder Erwartungen erfüllt werden. Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von solchen Plänen, Schätzungen oder Erwartungen abweichen, gehört unter anderem (1), dass eine oder mehrere Abschlussbedingungen der Transaktion, einschließlich bestimmter behördlicher Genehmigungen, möglicherweise nicht rechtzeitig oder auf andere Weise erfüllt werden oder auf sie verzichtet werden, einschließlich der Tatsache, dass eine Regierungsbehörde die Genehmigung für den Abschluss der geplanten Transaktion verbieten, verzögern oder verweigern kann oder im Zusammenhang mit solchen Genehmigungen Bedingungen, Beschränkungen oder Einschränkungen vorschreiben kann; (2) das Risiko, dass die geplante Transaktion möglicherweise nicht zu den von GE oder Wabtec erwarteten Bedingungen oder in dem von Wabtec erwarteten Zeitrahmen oder überhaupt nicht abgeschlossen werden; (3) unerwartete Kosten, Gebühren oder Ausgaben, die sich aus der geplanten Transaktion ergeben; (4) Ungewissheit über die erwartete finanzielle Leistung des zusammengeschlossenen Unternehmens nach Abschluss der geplanten Transaktion; (5) Nichtnutzung der erwarteten Vorteile der geplanten Transaktion, auch aufgrund einer Verzögerung beim Abschluss der geplanten Transaktion oder der Integration der Geschäfte von GE, Wabtec und SpinCo; (6) die Fähigkeit des kombinierten Unternehmens, seine Geschäftsstrategie; (7) Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Erzielung von Umsatz- und Kostensynergien des zusammengeschlossenen Unternehmens; (8) Unfähigkeit, wichtige Mitarbeiter zu halten und einzustellen; (9) das Eintreten von Ereignissen, die zur Kündigung der geplanten Transaktion führen könnten; (10) das Risiko, dass Aktionärsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion oder anderen Vergleichen oder Ermittlungen den Zeitpunkt oder das Eintreten der geplanten Transaktion beeinflussen oder zu erheblichen Verteidigungs-, Schadensersatz- und Haftungskosten führen können; (11) sich entwickelnde Rechts-, Regulierungs- und Steuersysteme; ( 12) Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen und/oder branchenspezifischen Bedingungen, einschließlich der Auswirkungen von Steuer- und Tarifprogrammen, der Branchenkonsolidierung und Änderungen der finanziellen Situation oder der Betriebsstrategien unserer Kunden; (13) Änderungen des voraussichtlichen Zeitplans von Projekten; (14) ein Rückgang des Schienengüter- oder Schienenpersonenverkehrs; (15) ein Anstieg der Herstellungskosten; (16) Maßnahmen Dritter, einschließlich Regierungsbehörden; (17) das Risiko, dass der anhaltende Regierungsstillstand und mögliche Auswirkungen, kann den Zeitpunkt der geplanten Transaktion beeinflussen; und ( 18) andere Risikofaktoren, die von Zeit zu Zeit in den jeweiligen Berichten von GE und Wabtec, die bei der SEC eingereicht wurden, detailliert beschrieben werden, einschließlich der Jahresberichte von GE und Wabtec auf Formular 10-K, periodische Quartalsberichte auf Formular 10-Q, regelmäßige aktuelle Berichte auf Formular 8-K und andere bei der SEC eingereichte Dokumente. Die vorstehende Aufzählung wichtiger Faktoren ist nicht abschließend.

Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Stand zum Datum dieser Mitteilung. Weder GE noch Wabtec verpflichten sich, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen oder Entwicklungen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Leser von ThattLooks werden davor gewarnt, sich übermäßig auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen.

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