Wabtec gibt Aktionärszustimmungen im Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss mit GE Transportation bekannt

WILMERDING, PA, 14. November 2018 — Die Wabtec Corporation (NYSE: WAB) gab bekannt, dass die Aktionäre des Unternehmens heute auf einer Sonderversammlung Vorschläge im Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss mit GE Transportation genehmigt haben.

Raymond T. Betler, Präsident und CEO von Wabtec, sagte: „Wir freuen uns sehr, dass unsere Aktionäre die Vorschläge und damit unseren Zusammenschluss mit GE Transportation nachdrücklich unterstützt haben. Dieser Meilenstein ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Fusion unserer beiden Unternehmen. Wir glauben, dass dies die Innovation für unsere Kunden beschleunigen, unseren Aktionären bessere Gewinne, Margen und Cashflow bieten und unseren Mitarbeitern langfristige Wachstumschancen bieten wird.“

Die Transaktion wird voraussichtlich Anfang 2019 abgeschlossen sein, vorbehaltlich der üblichen Abschlussbedingungen. Es ist möglich, dass der vorgeschlagene Zusammenschluss zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen werden könnte, wenn die Abschlussbedingungen früher erfüllt werden.

Auf der heutigen Sonderversammlung stimmten mehr als 99 Prozent der stimmberechtigten Aktien oder mehr als 85 Prozent der gesamten ausstehenden stimmberechtigten Stammaktien von Wabtec einer Änderung der Satzung von Wabtec zu, um die Anzahl der autorisierten Stammaktien des Unternehmens und die Ausgabe seiner Stammaktien im Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss zu erhöhen.

Die Wabtec Corporation ist ein weltweit führender Anbieter von Ausrüstung, Systemen und Mehrwertdiensten für den Transit- und Schienengüterverkehr. Über seine Tochtergesellschaften stellt Wabtec eine Reihe von Produkten für Lokomotiven, Güterwagen und Personenkraftwagen her. Wabtec baut auch neue Weichen- und Nahverkehrslokomotiven und bietet Dienstleistungen für den Ersatzteilmarkt an. Wabtec verfügt über Einrichtungen auf der ganzen Welt.

Zusätzliche Informationen und wo sie zu finden
sind
Im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion zwischen General Electric Company („GE“) und Wabtec hat Transportation Systems Holdings Inc., eine für die Transaktion gegründete hundertprozentige Tochtergesellschaft von GE („SpinCo“), bei der Securities and Exchange Commission (die „SEC“) eine Registrierungserklärung auf Formular 10 eingereicht, und Wabtec hat bei der SEC eine Registrierungserklärung auf Formular S-4 eingereicht. Wenn die Transaktion im Rahmen eines Umtauschangebots erfolgt, reicht GE bei der SEC einen diesbezüglichen Schedule TO und eine Registrierungserklärung auf dem Formular S-4/S-1 ein, die einen Prospekt enthält. Diese Mitteilung ist kein Ersatz für Registrierungserklärungen, Prospekte oder andere Dokumente, die GE, Wabtec und/oder SpinCo im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion bei der SEC einreichen können. ANLEGER UND WERTPAPIERINHABER WERDEN DRINGEND GEBETEN, DIESE DOKUMENTE, SOBALD SIE VERFÜGBAR SIND, SOWIE ALLE ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN DIESER DOKUMENTE SOWIE ANDERE DOKUMENTE, DIE VON GE, WABTEC ODER SPINCO IM ZUSAMMENHANG MIT DER GEPLANTEN TRANSAKTION BEI DER SEC EINGEREICHT WURDEN, SORGFÄLTIG UND VOLLSTÄNDIG ZU LESEN, DA DIESE DOKUMENTE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN. Anleger und Wertpapierinhaber können kostenlose Kopien dieser Materialien und anderer Dokumente, die GE, Wabtec und/oder SpinCo bei der SEC eingereicht haben, über die von der SEC unterhaltene Website unter www.sec.gov erhalten. Anleger und Wertpapierinhaber können außerdem kostenlose Kopien der von GE, Wabtec und/oder SpinCo bei der SEC eingereichten Dokumente von den jeweiligen Unternehmen erhalten, indem sie eine schriftliche Anfrage an GE und/oder SpinCo unter General Electric Company, 41 Farnsworth Street, Boston, Massachusetts 02210, richten oder indem sie 617-443-3400 anrufen, oder an Wabtec unter Wabtec Corporation, 1001 Air Brake Avenue, Wilmerding, PA 15148 oder von telefonisch unter 412-825-1543.

Kein Angebot oder Aufforderung
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht als Angebot zum Zeichnen, Kauf oder Verkauf von Wertpapieren im Rahmen oder im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion oder auf andere Weise bestimmt und stellt kein Angebot zum Zeichnen, Kauf oder Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung dar, die gegen geltendes Recht verstößt.. Wertpapiere dürfen nur in Form eines Prospekts angeboten werden, der die Anforderungen von Abschnitt 10 des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung erfüllt, und im Übrigen gemäß geltendem Recht.

Vorsicht vor zukunftsgerichteten Aussagen
Diese Mitteilung enthält „zukunftsgerichtete“ Aussagen im Sinne der Definition dieses Begriffs in Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung und Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der durch den Private Securities Litigation Reform Act von 1995 geänderten Fassung, einschließlich Aussagen zur geplanten Transaktion zwischen GE und Wabtec. Alle Aussagen, mit Ausnahme historischer Fakten, einschließlich Aussagen zum voraussichtlichen Zeitpunkt und zur Struktur der geplanten Transaktion, zur Fähigkeit der Parteien, die geplante Transaktion unter Berücksichtigung der verschiedenen Abschlussbedingungen abzuschließen, zu den erwarteten Vorteilen der geplanten Transaktion, einschließlich zukünftiger Finanz- und Betriebsergebnisse, zu den steuerlichen Folgen der geplanten Transaktion und zu den Plänen, Zielen, Erwartungen und Absichten des zusammengeschlossenen Unternehmens, zu den rechtlichen, wirtschaftlichen und regulatorischen Bedingungen sowie zu allen Annahmen, die den vorstehenden Umständen zugrunde liegen, sind zukunftsgerichtete Aussagen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Umstände und Ergebnisse sowie auf andere Aussagen, die keine historischen Fakten sind und manchmal durch die Worte „können“, „werden“, „sollten“, „potenziell“, „beabsichtigen“, „erwarten“, „bemühen“, „anstreben“, „erwarten“, „erwarten“, „vorhersagen“, „weiterschätzen“, „unterschätzen“, „glauben“, „prognostizieren“, „fortsetzen“, „zielen““ oder andere ähnliche Wörter oder Ausdrücke. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf aktuellen Plänen, Schätzungen und Erwartungen, die Risiken, Unsicherheiten und Annahmen unterliegen. Sollten eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten eintreten oder sollten sich die zugrunde liegenden Annahmen als falsch erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder erwartet wurden. Die Aufnahme solcher Aussagen sollte nicht als Zusicherung betrachtet werden, dass solche Pläne, Schätzungen oder Erwartungen erfüllt werden. Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von solchen Plänen, Schätzungen oder Erwartungen abweichen, gehören unter anderem (1) dass eine oder mehrere Abschlussbedingungen der Transaktion, einschließlich bestimmter behördlicher Genehmigungen, möglicherweise nicht rechtzeitig oder auf andere Weise erfüllt werden oder auf sie verzichtet wird, einschließlich der Tatsache, dass eine Regierungsbehörde die Genehmigung für den Abschluss der geplanten Transaktion verbieten, verzögern oder verweigern kann, Bedingungen, Einschränkungen oder Einschränkungen im Zusammenhang mit solchen Genehmigungen erfordern kann oder dass die erforderliche Genehmigung durch die Aktionäre von Wabtec können möglicherweise nicht gefunden werden; (2) das Risiko, dass die geplante Transaktion nicht zu den von GE oder Wabtec erwarteten Bedingungen oder in dem von Wabtec erwarteten Zeitrahmen oder überhaupt abgeschlossen wird; (3) unerwartete Kosten, Gebühren oder Aufwendungen, die sich aus der geplanten Transaktion ergeben; (4) Ungewissheit über die erwartete finanzielle Leistung des zusammengeschlossenen Unternehmens nach Abschluss der geplanten Transaktion; (5) Nichtnutzung der erwarteten Vorteile der geplanten Transaktion, einschließlich Ergebnis einer Verzögerung beim Abschluss der geplanten Transaktion oder bei der Integration der Geschäfte von GE, Wabtec und SpinCo; (6) die Fähigkeit des fusionierten Unternehmens, seine Geschäftsstrategie umzusetzen; (7) Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Erzielung von Umsatz- und Kostensynergien des zusammengeschlossenen Unternehmens; (8) Unfähigkeit, wichtige Mitarbeiter zu halten und einzustellen; (9) das Eintreten eines Ereignisses, das zur Kündigung der geplanten Transaktion führen könnte; (10) das Risiko, dass Aktionärsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion oder anderen Vergleichen oder Ermittlungen Auswirkungen auf die Zeitpunkt oder Eintritt der geplanten Transaktion oder aufgrund erheblicher Verteidigungskosten, Entschädigung und Haftung; (11) sich entwickelnde Rechts-, Regulierungs- und Steuersysteme; (12) Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen und/oder branchenspezifischen Bedingungen; (13) Maßnahmen Dritter, einschließlich Regierungsbehörden; und (14) andere Risikofaktoren, die von Zeit zu Zeit in den jeweiligen Berichten von GE und Wabtec, die bei der SEC eingereicht wurden, detailliert beschrieben werden, einschließlich der Jahresberichte von GE und Wabtec auf Formular 10-K, periodische Quartalsberichte auf Formular 10-Q, regelmäßig aktuell Berichte auf dem Formular 8-K und anderen bei der SEC eingereichten Dokumenten. Die vorstehende Liste wichtiger Faktoren ist nicht abschließend.

Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Stand zum Datum dieser Mitteilung. Weder GE noch Wabtec verpflichten sich, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen oder Entwicklungen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Leser werden davor gewarnt, sich übermäßig auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen.