Wabtec und GE ändern die Transaktionsbedingungen und werden voraussichtlich Ende Februar 2019 abgeschlossen

WILMERDING, Pennsylvania und BOSTON, (25. Januar 2019) — Die Wabtec Corporation (NYSE: WAB) und GE (NYSE: GE) gaben heute bekannt, dass sie die Bedingungen ihrer Fusionsvereinbarung geändert haben und heute die Registrierungserklärungen S4 bzw. S1 bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) öffentlich einreichen werden.

Die geplante Fusion von Wabtec und GE Transportation, einer Geschäftseinheit von GE, wird voraussichtlich Ende Februar 2019 abgeschlossen sein, sofern die üblichen Abschlussbedingungen erfüllt oder darauf verzichtet werden. Zum Abschluss plant Wabtec, die Ergebnisse für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2018 zu veröffentlichen und eine Finanzprognose für 2019 für das zusammengeschlossene Unternehmen vorzulegen. Zusammen werden Wabtec und GE Transportation ein stärkeres, diversifizierteres Transport- und Logistikunternehmen schaffen.

Gemäß den Bedingungen der geänderten Vereinbarungen, die vom Vorstand von Wabtec und vom Ausschuss für Finanzen und Kapitalallokation des Vorstands von GE genehmigt wurden, wird GE die Abspaltung eines Teils von GE Transportation an die GE-Aktionäre abschließen und unmittelbar danach GE Transportation zu einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Wabtec zusammenführen. Nach Abschluss der Transaktion werden die Aktionäre von Wabtec auf vollständig verwässerter Basis rund 50,8% der Anteile an Wabtec halten, während es unter den vorherigen Bedingungen rund 49,9% waren. Die Aktionäre von GE werden auf vollständig verwässerter Basis direkt rund 24,3% von Wabtec besitzen, und GE wird Stammaktien und stimmrechtslose konvertierbare Vorzugsaktien besitzen, die zusammen auf vollständig verwässerter Basis einen wirtschaftlichen Anteil von rund 24,9% an Wabtec ausmachen, gegenüber dem Anteil, den GE gemäß den ursprünglich angekündigten Transaktionsbedingungen gehalten hätte. GE wird bei Abschluss, wie im Mai angekündigt, außerdem rund 2,9 Milliarden US-Dollar in bar erhalten. Insgesamt wird Wabtec 3,3 Millionen Aktien weniger ausgeben als ursprünglich geplant. Gemäß dieser geänderten Struktur wird die Abspaltung für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer als steuerpflichtige Dividende betrachtet.

GE wird seine Beteiligung an Wabtec vorbehaltlich bestimmter gestaffelter Sperrbestimmungen und Größenbeschränkungen verkaufen, die eine geordnete Veräußerung seiner Aktien erleichtern sollen. Die GE-Beteiligung wird auf 3,4 Milliarden $ geschätzt, basierend auf dem aktuellen Börsenkurs von Wabtec von 71,03$. 30 Tage nach Abschluss der Transaktion können keine Verkäufe getätigt werden, und GE muss alle Verkäufe vor dem dritten Jahrestag des Fusionsabschlusses abschließen, vorbehaltlich begrenzter Ausnahmen aufgrund der Marktbedingungen.

„Die heutige Ankündigung ist ein wichtiger Meilenstein in der Portfoliotransformation von GE. Angesichts der Erhöhung der Beteiligung von GE an Wabtec und der gestiegenen Erlöse aus dem Verkauf dieser Beteiligung wird diese Transaktion unsere Bilanz weiter stärken und unseren Plan zum Schuldenabbau unterstützen „, sagte H. Lawrence Culp, Jr., Vorsitzender und CEO von GE. „Das kombinierte Unternehmen wird durch einen verbesserten Geschäftsmix und mehr Möglichkeiten für schnellere Innovationen in wichtigen Wachstumsbereichen besser positioniert sein.“

Raymond T. Betler, Präsident und CEO von Wabtec, sagte: „Wir glauben, dass die geänderten Bedingungen die Vorteile der Fusion für unsere Aktionäre erhöhen, und arbeiten daran, sie schnell abzuschließen. Wir glauben auch, dass diese Kombination den Wert für unsere Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre steigern wird. Wir freuen uns darauf, im Rest des Jahres 2019 als kombiniertes Unternehmen tätig zu sein. Als kombiniertes Unternehmen werden Wabtec und GE Transportation eine solide installierte Basis von weltweit mehr als 23.000 Lokomotiven auf den Markt bringen, eine größere globale Reichweite, eine starke Mischung aus Fracht- und Transitprodukten und -dienstleistungen sowie verstärkte Innovationen zur Lösung der schwierigsten Herausforderungen unserer Kunden auf den Markt bringen. Das kombinierte Unternehmen wird ein Technologie- und Innovationsführer in der sich schnell entwickelnden Eisenbahnindustrie sein, und wir werden über die kritische Masse verfügen, um ein effektiver globaler Wettbewerber zu sein.“

Über Wabtec Die
Wabtec
Corporation (www.wabtec.com) ist ein weltweit führender Anbieter von Ausrüstung, Systemen und Mehrwertdiensten für den Transit- und Schienengüterverkehr. Über seine Tochtergesellschaften stellt Wabtec eine Reihe von Produkten für Lokomotiven, Güterwagen und Personenkraftwagen her. Das Unternehmen baut auch neue Weichen- und Nahverkehrslokomotiven und bietet Dienstleistungen für den Ersatzteilmarkt an. Das Unternehmen beschäftigt weltweit rund 18.000 Mitarbeiter.

Über GE Transportation
GE Transportation (www.getransportation.com) ist ein globaler Technologieführer und Anbieter von Ausrüstung, Dienstleistungen und digitalen Lösungen für die Eisenbahn-, Bergbau-, Schiffs-, stationäre Energie- und Bohrindustrie. Die Innovationen von GE Transportation helfen Kunden dabei, Waren und Dienstleistungen mithilfe fortschrittlicher digitaler Lösungen, Herstellungstechniken und vernetzter Maschinen schneller und kostengünstiger bereitzustellen. Das Unternehmen beschäftigt weltweit rund 9.000 Mitarbeiter.

Berater
Goldman Sachs & Co. LLC und Jones Day agieren bei der Transaktion als Finanz- bzw. Rechtsberater für Wabtec.
PJT Partners LP und Davis Polk & Wardwell LLP agieren als Finanz- bzw. Rechtsberater für GE in Bezug auf die Änderungen der Transaktionsbedingungen. Morgan Stanley & Co. LLC und Dyal Co. LLC fungiert weiterhin als Finanzberater und Davis Polk & Wardwell LLP als Rechtsberater für GE bei der gesamten Transaktion.

Zusätzliche Informationen und wo sie zu finden
sind
Im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion zwischen GE und Wabtec hat Wabtec bei der SEC eine Registrierungserklärung auf Formular S-4 und eine endgültige Stimmrechtsvertretung gemäß Schedule 14A eingereicht. Transportation Systems Holdings Inc., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von GE, die für die Transaktion gegründet wurde („SpinCo“), hat auf Formular S-1 eine Registrierungserklärung eingereicht. Diese Mitteilung ist kein Ersatz für Registrierungserklärungen, Prospekte oder andere Dokumente, die GE, Wabtec und/oder SpinCo im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion bei der SEC einreichen können. ANLEGER UND WERTPAPIERINHABER WERDEN DRINGEND GEBETEN, DIESE DOKUMENTE, SOBALD SIE VERFÜGBAR SIND, SOWIE ALLE ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN DIESER DOKUMENTE SOWIE ANDERE DOKUMENTE, DIE VON GE, WABTEC ODER SPINCO IM ZUSAMMENHANG MIT DER GEPLANTEN TRANSAKTION BEI DER SEC EINGEREICHT WURDEN, SORGFÄLTIG UND VOLLSTÄNDIG ZU LESEN, DA DIESE DOKUMENTE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN. Anleger und Wertpapierinhaber können kostenlose Kopien dieser Materialien und anderer Dokumente, die GE, Wabtec und/oder SpinCo bei der SEC eingereicht haben, über die von der SEC unterhaltene Website unter www.sec.gov erhalten. Anleger und Wertpapierinhaber können außerdem kostenlose Kopien der von GE, Wabtec und/oder SpinCo bei der SEC eingereichten Dokumente von den jeweiligen Unternehmen erhalten, indem sie eine schriftliche Anfrage an GE und/oder SpinCo unter General Electric Company, 41 Farnsworth Street, Boston, Massachusetts 02210, richten oder indem sie 617-443-3400 anrufen, oder an Wabtec unter Wabtec Corporation, 1001 Air Brake Avenue, Wilmerding, PA 15148 oder von telefonisch unter 412-825-1543.

Kein Angebot oder Aufforderung

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht als Angebot zum Zeichnen, Kauf oder Verkauf von Wertpapieren im Rahmen oder im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion oder auf andere Weise bestimmt und stellt kein Angebot zum Zeichnen, Kauf oder Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung dar, die gegen geltendes Recht verstößt.. Wertpapiere dürfen nur in Form eines Prospekts angeboten werden, der die Anforderungen von Abschnitt 10 des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung erfüllt, und im Übrigen gemäß geltendem Recht.

Vorsicht vor zukunftsgerichteten Aussagen
Diese Mitteilung enthält „zukunftsgerichtete“ Aussagen im Sinne der Definition dieses Begriffs in Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung und Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der durch den Private Securities Litigation Reform Act von 1995 geänderten Fassung, einschließlich Aussagen zur geplanten Transaktion zwischen GE und Wabtec sowie Aussagen zu den Erwartungen von Wabtec in Bezug auf zukünftige Umsätze und Gewinne. Alle Aussagen, mit Ausnahme historischer Fakten, einschließlich Aussagen zum voraussichtlichen Zeitpunkt und zur Struktur der geplanten Transaktion, zur Fähigkeit der Parteien, die geplante Transaktion unter Berücksichtigung der verschiedenen Abschlussbedingungen abzuschließen, zu den erwarteten Vorteilen der geplanten Transaktion, einschließlich zukünftiger Finanz- und Betriebsergebnisse, zu den steuerlichen Folgen der geplanten Transaktion und zu den Plänen, Zielen, Erwartungen und Absichten des zusammengeschlossenen Unternehmens, zu den rechtlichen, wirtschaftlichen und regulatorischen Bedingungen sowie zu allen Annahmen, die den vorstehenden Umständen zugrunde liegen, sind zukunftsgerichtete Aussagen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Umstände und Ergebnisse sowie auf andere Aussagen, die keine historischen Fakten sind und manchmal durch die Worte „können“, „werden“, „sollten“, „potenziell“, „beabsichtigen“, „erwarten“, „bemühen“, „anstreben“, „erwarten“, „erwarten“, „vorhersagen“, „fortsetzen“, „anstreben“, „vorhersagen“, „fortsetzen“, „anstreben“, „vorhersagen“, „fortsetzen“, „zielen““ oder andere ähnliche Wörter oder Ausdrücke. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf aktuellen Plänen, Schätzungen und Erwartungen, die mit Risiken, Unsicherheiten und Annahmen behaftet sind. Sollten eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten eintreten oder sollten sich die zugrunde liegenden Annahmen als falsch erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder erwartet wurden. Die Aufnahme solcher Aussagen sollte nicht als Zusicherung betrachtet werden, dass solche Pläne, Schätzungen oder Erwartungen erfüllt werden. Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von solchen Plänen, Schätzungen oder Erwartungen abweichen, gehört unter anderem (1), dass eine oder mehrere Abschlussbedingungen der Transaktion, einschließlich bestimmter behördlicher Genehmigungen, möglicherweise nicht rechtzeitig oder auf andere Weise erfüllt werden oder auf sie verzichtet werden, einschließlich der Tatsache, dass eine Regierungsbehörde die Genehmigung für den Abschluss der geplanten Transaktion verbieten, verzögern oder verweigern kann oder im Zusammenhang mit solchen Genehmigungen Bedingungen, Beschränkungen oder Einschränkungen vorschreiben kann; (2) das Risiko, dass die geplante Transaktion möglicherweise nicht zu den von GE oder Wabtec erwarteten Bedingungen oder in dem von Wabtec erwarteten Zeitrahmen oder überhaupt nicht abgeschlossen werden; (3) unerwartete Kosten, Gebühren oder Ausgaben, die sich aus der geplanten Transaktion ergeben; (4) Ungewissheit über die erwartete finanzielle Leistung des zusammengeschlossenen Unternehmens nach Abschluss der geplanten Transaktion; (5) Nichtnutzung der erwarteten Vorteile der geplanten Transaktion, auch aufgrund einer Verzögerung beim Abschluss der geplanten Transaktion oder der Integration der Geschäfte von GE, Wabtec und SpinCo; (6) die Fähigkeit des kombinierten Unternehmens, seine Geschäftsstrategie; (7) Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Erzielung von Umsatz- und Kostensynergien des zusammengeschlossenen Unternehmens; (8) Unfähigkeit, wichtige Mitarbeiter zu halten und einzustellen; (9) das Eintreten von Ereignissen, die zur Kündigung der geplanten Transaktion führen könnten; (10) das Risiko, dass Aktionärsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion oder anderen Vergleichen oder Ermittlungen den Zeitpunkt oder das Eintreten der geplanten Transaktion beeinflussen oder zu erheblichen Verteidigungs-, Schadensersatz- und Haftungskosten führen können; (11) sich entwickelnde Rechts-, Regulierungs- und Steuersysteme; ( 12) Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen und/oder branchenspezifischen Bedingungen, einschließlich der Auswirkungen von Steuer- und Tarifprogrammen, der Branchenkonsolidierung und Änderungen der finanziellen Situation oder der Betriebsstrategien unserer Kunden; (13) Änderungen des voraussichtlichen Zeitplans von Projekten; (14) ein Rückgang des Schienengüter- oder Schienenpersonenverkehrs; (15) ein Anstieg der Herstellungskosten; (16) Maßnahmen Dritter, einschließlich Regierungsbehörden; (17) das Risiko, dass der anhaltende Regierungsstillstand und mögliche Auswirkungen, kann den Zeitpunkt der geplanten Transaktion beeinflussen; und ( 18) andere Risikofaktoren, die von Zeit zu Zeit in den jeweiligen Berichten von GE und Wabtec, die bei der SEC eingereicht wurden, detailliert beschrieben werden, einschließlich der Jahresberichte von GE und Wabtec auf Formular 10-K, periodische Quartalsberichte auf Formular 10-Q, regelmäßige aktuelle Berichte auf Formular 8-K und andere bei der SEC eingereichte Dokumente. Die vorstehende Aufzählung wichtiger Faktoren ist nicht abschließend.

Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Stand zum Datum dieser Mitteilung. Weder GE noch Wabtec verpflichten sich, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen oder Entwicklungen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Leser werden davor gewarnt, sich übermäßig auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen.

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Steven Winoker
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